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 Betreff des Beitrags: Re: Luftsportfreunde -- I.O. Leisure
BeitragVerfasst: 25.07.2009, 20:48 

Registriert: 25.07.2009, 13:31
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Na ja, das mit dem Frist setzen dürfte wohl auch nicht so einfach sein, da ja das Ballonfahren doch wetterabhängig ist. Da kann ja leider leider niemand was dafür, wenns denn mal zwei Wochen lang nicht klappen sollte. Das ist dann eben höhere Gewalt und hat nichts mit den firmeninternen Warteschleifen zu tun.

Für was sollte man also seine Frist setzen?


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 Betreff des Beitrags: Re: Luftsportfreunde -- I.O. Leisure
BeitragVerfasst: 25.07.2009, 22:33 

Registriert: 25.07.2009, 19:48
Beiträge: 2
Dann setzt die Frist 4 Wochen, dann darf nicht ein einziges Mal Ballonwetter gewesen sein.
Wenn nach Verzug der Vermittler oder das Ballonunternehmen nur für 1 Tag Termin gibt, hat er oder es die Leistung für die anderen Tage verweigert. Er kann sich also nicht mehr auf das Wetter eines einzigen Tages berufen. Im Verzug muss er an dem Tag an dem eine Ballonfahrt möglich ist auch leisten.
Das wars von mir macht was draus.
P.S. Beim Verzug setzten betonen, dass man im Verzugszeitraum selbst jeden Tag bereit ist die Ballonfahrt anzutreten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Luftsportfreunde -- I.O. Leisure
BeitragVerfasst: 26.07.2009, 10:05 

Registriert: 26.07.2009, 09:42
Beiträge: 6
Hallo wartender,

"wahnsinn" hat Recht mit den Fristen und lass Dich durch den Namen den man dem "Kind" gibt nicht täuschen.

Ein Gutschein ist und bleibt ein Gutschein! Das ist doch kein Ticket im klassischen Sinn!


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 Betreff des Beitrags: Re: Luftsportfreunde -- I.O. Leisure
BeitragVerfasst: 26.07.2009, 10:35 

Registriert: 14.03.2009, 23:08
Beiträge: 8
Sorry wenn ich mich da einmische, aber:
ein Gutschein ist ein Gutschein und
ein Ticket ist ein Ticket!

Der Herr Wolf weiß schon ganz genau warum er Tickets verkäuft.
Bei einem Ticket gilt nämlich die Verjährungsfrist nach BGB NICHT!

Aber mal im Vertrauen, wenn jemand bei der Bahn AG ein Ticket käuft würde er ja auch nicht sagen: letzendlich ist es ein Gutschein, oder?

Ist halt ein kleiner, aber feiner Unterschied.


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 Betreff des Beitrags: Re: Luftsportfreunde -- I.O. Leisure
BeitragVerfasst: 26.07.2009, 18:16 

Registriert: 26.07.2009, 09:42
Beiträge: 6
Hallo „unwissender“,

ich fang einfach mal in Deinem Beitrag oben an und arbeite ihn nach unten ab:



1. „ein Gutschein ist ein Gutschein und ein Ticket ist ein Ticket!“:

Ein klassischer Gutschein ist generell rechtlich ein Wertpapier (Urkunde), das einen Anspruch auf eine Leistung ohne zwingende Angaben auf den Erfüllungszeitpunkt/-Ort und/oder auf die zu erbringende Leistung verbrieft.
Klartext: Der Kunde kauft die „Hauswährung“ des Verkäufers (Devisenhandel), die der Käufer zu einem späteren Zeitpunkt zur Zahlung einer vom Verkäufer angebotenen Leistung nutzt. Z.B. der Kinogutschein über 10,00 Euro. (Angaben zum Zeitpunkt und Film fehlen)

Ein Ticket ist, speziell in diesem Fall, rechtlich ein Wertpapier (Urkunde), das einen Anspruch auf eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt und Ort verbrieft und stellt nichts anderes als eine Form des Gutscheins dar.
Klartext: Der Kunde kauft das Recht auf eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt und Ort. Z.B. die Kinoeintrittskarte über 10,00 Euro. (Angaben zum Zeitpunkt und Film sind vorhanden)



2. „Der Herr Wolf weiß schon ganz genau warum er Tickets verkäuft. Bei einem Ticket gilt nämlich die Verjährungsfrist nach BGB NICHT!“

Der Verkäufer, der ja regelmäßig Profi ist, kennt ganz genau die Unterschiede zwischen der Produktbezeichnung Gutschein und Ticket. Der Käufer, der regelmäßig ja eher Laie ist, kennt diese feinen Unterschiede, wie Du sie nennst, eben nicht und fällt auf solch einen Bezeichnungsschwindel herein. Zum Glück ändert das juristisch aber nichts an den Tatsachen! Nur weil auf der Verpackung der Magermilch „Vollmilch“ steht, wird daraus keine Vollmilch! Es kommt also in diesem Fall nicht auf die Bezeichnung sondern vielmehr auf das Motiv an.

Richtig! Ein Ticket im Sinne dieses Falles wird nicht von den Verjährungsvorschriften des 1. Buches im 5. Abschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuches erfasst, weil es keinen Sinn machen würde. Ein Ticket wie oben beschrieben hätte ja gar keine „Zeit“ zu verjähren, da sich zumindest der Beginn der Leistung auf einen vorherbestimmten Zeitpunkt bestimmt. Zu bestimmende(r) Leistung und Ort außer Acht gelassen.

Im Vergleich zum Ticket, hält ein klassischer Gutschein ein Leistungsversprechen über einen Zeitraum vor. Und genau da ist der Unterschied! Dieser Vorhaltezeitraum verjährt und damit der Gutschein regelmäßig nach 3 Jahren, beginnend mit dem 31.12. des Jahres in dem der Gutschein erworben wurde. Das heißt nichts anderes, als daß die Laufzeit, Gültigkeit, Befristung des Gutscheins durch das Bürgerliche Gesetzbuch auf 3 Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres in dem man ihn gekauft hat bestimmt wird.

Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen lässt der Gesetzgeber eine Verkürzung der Verjährungsfrist und auch nur im angemessenen Rahmen zu. Das sind bis auf wenige Ausnahmen die Fälle der Kino-, Konzert- Theaterkarte usw.



3. „ Aber mal im Vertrauen, wenn jemand bei der Bahn AG ein Ticket käuft würde er ja auch nicht sagen: letzendlich ist es ein Gutschein, oder?“

Das Bahn-„Ticket“ ist ein denkbar schlechtes Beispiel.
Im Verkehrsgewerbe gibt es eine Reihe von Fachgesetzten und Verordnungen. Neben den allgemeingültigen Gesetzen wie das BGB gibt es je nach Verkehrsträger Straße, Schiene und Luft eigene Gesetze und Verordnungen die die Besonderheiten des Personenverkehrs regeln. Tickets im ÖPNV sind Exoten und bringen uns hier nicht weiter.

UND JA!
Es handelt sich in diesem Fall unbedingt um einen klassischen Gutschein, für den die regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsvorschriften des 1. Buches im 5. Abschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten.

Rechtsgrundlage BGB:
§ 194 Abs. 2
§ 195
§ 199 Abs. 1 Nr. 1 u. 2


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 Betreff des Beitrags: Re: Luftsportfreunde -- I.O. Leisure
BeitragVerfasst: 26.07.2009, 21:37 

Registriert: 06.07.2009, 13:36
Beiträge: 25
Hallo Kammerjäger,
also verjährt das Ticket ebenfalls erst nach 3 Jahren, oder habe ich das missverstanden?
Will natürlich nicht so lange warten, aber beim Schriftverkehr mit i.o.leisure könnte man das ja ins "Gespräch" bringen, oder. Unser Ticket endet am 30.09. 09, steht drauf.
Gruß Sabine


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 Betreff des Beitrags: Re: Luftsportfreunde -- I.O. Leisure
BeitragVerfasst: 26.07.2009, 21:42 

Registriert: 14.03.2009, 23:08
Beiträge: 8
Hallo Kammerjäger,

ich klinke mich an der Stelle aus.
(Überflüssig zu erwähnen, dass es sich bei Ballonfahrten auch um Personenbeförderung handelt.)
Herr Wolf hat beide Varianten im Angebot.
Die "Wertgutscheine" und die "Tickets"
Anzunehmen, dass sich seine Rechtsabteilung mit beiden Varianten gut auskennt.
Ich denke ohnehin, dass sich bei dieser Aktion eher um Haarspalterei handelt, denn letztendlich kommen die Passagiere nicht in die Luft, weil Herr Wolf seine Nachunternehmer nicht zeitnah genug entlohnt (um es mal vorsichtig auszudrücken)
Wenn man dem Übel ein Ende bereiten möchte müsste man an dieser Stelle ansetzen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Luftsportfreunde -- I.O. Leisure
BeitragVerfasst: 27.07.2009, 08:01 

Registriert: 26.07.2009, 09:42
Beiträge: 6
Hallo Uwebiene,

wahrscheinlich ja!
Es wird wohl so sein, dass die nötigen Angaben, die ein Ticket vom klassischen Gutschein unterscheiden, fehlen werden. Lade das sogenannte Ticket doch mal als Anlage hoch!


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 Betreff des Beitrags: Re: Luftsportfreunde -- I.O. Leisure
BeitragVerfasst: 29.07.2009, 07:54 

Registriert: 29.07.2009, 07:37
Beiträge: 1
Hallo,
gerne möchte ich meine Erfahrungen mit der Fa. IO Leisure weitergeben, um damit anderen evt. Ähnliches zu ersparen.
Anfangs habe ich mich noch gefreut, zwei Geschenkgutscheine über Ballonfahrten mit VIP-Service zum Preis von 396,00€ geschenkt bekommen zu haben. Das änderte sich schnell als ich versuchte die Leistungen letztendlich auch zu buchen.
Am 05.05.09 habe ich unter der Nummer 0202/2771070 den Hinweis bekommen meine Daten zwecks Datenabgleich an die Faxnummer 0202/2771071 zu senden, was laut vorliegendem Sendebericht um 08.53 Uhr geschah. Ab dem 12.05 könnte ich dann unter der Nummer 0202/94691130 die Ballonfahrten buchen. Nachdem ich eine Stunde diese Nummer versuchte anzurufen (unter der alternativen Nummer 0800/5340534 wurde mir beschieden die Auskunft anzurufen, da die Nummer nicht erreichbar sei), erreichte ich gegen 12.30 Uhr eine Dame, die aber feststellte, dass meine Daten nicht vorliegen. Ich wurde daraufhin aufgefordert die Daten erneut durchzufaxen, was ich aber nach einer Stunde erfolgloser Versuche abbrach. Nachdem ich erneut ca. eine Stunde brauchte um jemand unter der angegebenen Nummer zu erreichen, sagte mir eine andere Dame, dass ich aber trotz erfolgloser Versuche weiterhin die Daten durchfaxen müsse, da sonst eine Buchung nicht möglich sei. Dies versuchte unsere Sekretärin daraufhin mehr als eine Stunde erfolglos, so dass ich jegliches Interesse an der gebuchten Leistung inzwischen verloren hatte. Von dem ausgewiesenen VIP-Service war ich mehr als enttäuscht.
Am 13.05 schickte ich dann eine schriftliche Stornierung meines Vertrages von der ich aber bis zum 23.07 schließlich überhaupt nichts mehr hörte (zwischenzeitlich hatte ich das Ganze auch noch mal per Mail übersendet). Nachdem ich das Glück hatte dort im Callcenter mal wieder jemanden zu erreichen wunderte die Dame sich, dass die Stonierung am 14.05 eingegangen sei, aber trotzdem nichts passiert ist. Sie gelobte Besserung, wollte mit ihrer Chefin reden und mich am 24.07 zurückrufen. Heute ist der 29.07 und ich habe mal wieder nichts von der Fa. gehört. Der Versuch heute morgen den Kundenservice zu erreichen ist mal wieder am AB gescheitert, der mir mitteilt, dass der Kundenservice Montags bis Freitags von 08.00-10.00 zu erreichen ist. Übrigens ist es gerade 08.45 Uhr!!!!!!!
Auf Grund der von mir gemachten Erfahrungen kann ich nur davon abraten Geld und Unmengen an Zeit zu investieren, um letztendlich doch den Weg über die deutsche Gerichtsbarkeit beschreiten zu müssen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Luftsportfreunde -- I.O. Leisure
BeitragVerfasst: 30.07.2009, 14:28 

Registriert: 30.07.2009, 14:23
Beiträge: 6
tobi11978 hat geschrieben:
Inkassobüro: http://www.euro-treuhand-inkasso.de, alles ist kostenlos, ihr zahlt dann nur Gebühren und die sind echt verschwindend gering wenn die für euch die Summe eintreiben, ansonsten ist das ganze wirklich kostenlos. Bin bei dem Verein auch seit vielen Jahren dabei und habe



wollte mich da heute anmelden und da wurde mir gesagt, dass sie solche Fälle nicht übernehmen...?

Gruß
bethy


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 Betreff des Beitrags: Re: Luftsportfreunde -- I.O. Leisure
BeitragVerfasst: 30.07.2009, 14:37 

Registriert: 30.07.2009, 14:23
Beiträge: 6
Und hier der Vollständigkeit halber mein Fall... :x

Im April bestellten wir über die Internet-Seite von io leisure einen Gutschein für einen Ballonflug im Wert von 236.- €.
Leider ging unsere Anmeldung erst einmal verloren, der Gutschein wurde nicht wie gewünscht verschickt und auch derRückruf-Service hielt nicht was er versprach.
Auf einen Anruf meinerseits bei der Hotline „entdeckte“ dann ein Mitarbeiter unsere Anmeldung und wollte umgehend den Gutschein an meine Mutter versenden. Wieder vergingen einige Tage bis der Gutschein dann endlich ankam – bei meinem Bruder.
Nun wurden Anmelde- und Versicherungsformulare ausgefüllt und verschickt, auf einen weiteren Anruf hin erklärte man uns, dass alles seine Zeit brauche und außerdem der Umzug der Firma leider eine Verzögerung bedingt hatte. :roll:

Der Geburtstag meiner Mutter zu dem wir den Gutschein verschenkt hatten lag nun fast 4 Monate zurück, als endlich die E-Mail mit der Telefonnummer eines Luftfahrtunternehmers ankam.
Bis zu diesem Zeitpunkt waren wir von der ganzen langwierigen Prozedur doch schon ein wenig entnervt, abgesehen von den endlosen Warteschleifen und den extrem kurzen Öffnungszeiten der Hotline. Doch mehr als verärgert war ich erst als mir der Luftfahrtunternehmer mitteilte, dass er Kunden der I.O. Leisure nicht mehr annimmt, da von io leisure seine Rechnungen nicht beglichen wurden. :shock:
Ein Mitarbeiter der Vermittlung verwies mich an Ihre Hotline, die auch wieder leider nur von 14:30 bis 16:30 erreichbar ist.
Als ich dann am Montag nach ca. einer Stunde Besetztzeichen endlich mit einer Mitarbeiterin sprach, zeigte die sich sehr erstaunt über meine Aufregung, erklärte mir, dass sie den Vorfall an die Geschäftsleitung weitergeben werde und sich spätestens in zwei Tagen (Mittwoch, den 29. Juli) bei mir melden werde.

Sie hat sich natürlich nicht gemeldet und so ist heute eine "Einschreibe"-Mail an Herrn Wolf rausgegangen und morgen kommt das gleiche nochmal per Post.
Einschließlich 14 Tage Frist, Androhung rechtlicher Schritte (Anzeige) und Rückzahlungsforderung bei Nicht-Erbringung der bezahlten Leistung (...ja ich habe fleißig gelesen)

unser Ticket ist ja auch noch bis 04/10 gültig...

still there is hope


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 Betreff des Beitrags: Re: Luftsportfreunde -- I.O. Leisure
BeitragVerfasst: 30.07.2009, 20:17 

Registriert: 30.07.2009, 20:12
Beiträge: 13
Auch ich habe bei I.O. Leisure Geld verloren.
Inzwischen warten sehr viele auf Ihr Geld aus diesem Hause, Kunden wie auch die ehemaligen Partner.

Bezüglich der Koordinierung der Anzeigen gegen die Unternehmen des Herrn Wolf, bitte ich alle Geschädigten - direkt mit mir Kontakt aufzunehmen, so können die Anzeigen wegen inzwischen gewerbsmäßigen Betruges zusammengeführt werden.
Mir stehen gute Möglichkeiten zur Verfügung, also tun wir uns zusammen, ALLE!

Mail: goldpfennig99@yahoo.de
und schaut auch unbedingt hier im Forum vorbei, dort wird aktuell über den Fall berichtet. Ihr erfahrt dort alles notwendige. / ab morgen
http://www.gomopa.net/Finanzforum/betru ... tiges.html

wenn nicht, schreibt mir, ich informiere euch.


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 Betreff des Beitrags: Re: Luftsportfreunde -- I.O. Leisure
BeitragVerfasst: 30.07.2009, 20:26 

Registriert: 30.07.2009, 20:19
Beiträge: 2
Hallo Ihr Geschädigten. Ich bin auch einer von Euch :evil:

Nachdem ich grad ausgiebig mit uwebiene telefoniert hab( sehr nettes und aufschlussreiches Gespräch), werde ich morgen, spätestens Montag meinen Anwalt kontaktieren und mit ihm die weitere Vorgehensweise besprechen. Danach gehe ich zur Polizei und werde Strafanzeige erstatten. Ist das eigentlich schon vorsetzlicher Betrug mir gegenüber, was der Herr Wolf da fabriziert???
Ich werds erfahren. Ich bin glücklicherweise inner Rechtschutz. An Bild hab ich geschrieben und Uwebiene hat mir die Tel.-Nr.: von einer RTL-Kontakt-Person gegeben. Mit der Dame werd ich auch noch Kontakt aufnehmen.
Also Herr Wolf, es gibt Menschen, die lassen sich solche Machenschaften nicht so einfach gefallen.

Gruss, Ballon-Panne:-)


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 Betreff des Beitrags: Re: Luftsportfreunde -- I.O. Leisure
BeitragVerfasst: 31.07.2009, 06:53 

Registriert: 30.07.2009, 20:12
Beiträge: 13
Wie bereits von vielen beschrieben, antwortet der Geschäftsführer von I.O. Leisure - Gunther Wolf - stehts nachts - vorwiegend zwischen 23 Uhr und 2 Uhr. Auch ist er erstaunt, das seine Gutscheine nichts wert sind, das wäre ihm doch garnicht bekannt. Mit großer Verwunderung muss er nun zur Kenntnis nehmen, dass die Vertragspartner scheinbar die Gutscheine / Tickets von I.O. Leisure nicht einlösen und die Kunden werden nun gebeten, dass ganze eidesstattlich zu bestätigen.

Sicher wird Herr Gunther Wolf auch vollkommen überrascht sein, dass die Vertragspartner kein Geld von I.O. Leisure bekommen, aber Gutscheine und Tickets einlösen sollen. Das es inzwischen zahlreiche geprelle und betrogene gibt, scheint Herrn Gunther Wolf wahrscheinlich auch vollkommen unvorbereitet treffen.

Aber das bekommen wir schon hin - Herr Gunther Wolf - habe schon angefangen mal Licht ins Dunkel zu bringen. Das trifft auch auf so "verschiedene Usernamen" zu, wir bleiben dran - versprochen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Luftsportfreunde -- I.O. Leisure
BeitragVerfasst: 31.07.2009, 08:59 

Registriert: 30.07.2009, 14:23
Beiträge: 6
Guten Morgen,

meine Einschreibe-Mails wurden gestern abend abgeholt. Bin gespannt ob ich was höre...
Ich hoffe, ich habe nicht zu hoch gepokert, da das auf Seite 5 empfohlene Inkassobüro keine privaten Fälle annimmt ?? und ich auch keinen Rechtsanwalt einschalten kann (Kostengründe, keine Rechtsschutzversicherung...) Habe jedoch eben diese 14 Tage Frist gesetzt in der mir io leisure ein Luftfahrtunternehmen nennen soll, das uns befördert? Wenn sie nicht reagieren, werde ich versuchen vom Vertrag zurückzutreten und mein Geld zurückfordern.

Wichtigere Frage: Falls (und ich verliere die Hoffnung nicht) mir ein Ballonfahrer genannt wird - wie kann ich sicher sein, dass das nicht irgendein Billig-Unternehmen ist, das alles macht was ihm angeboten wird und wenig vertrauenswürdig ist??

bethy


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